Wegfall des Nebenkostenprivilegs beendet Kabel-TV-Gebühren im Mietwesen

Bislang konnten Vermietende ihren Mieter*innen die Kosten für einen Breitband-Kabelanschluss pauschal über die Nebenkosten in Rechnung stellen. Damit ist ab Juli 2024 Schluss: Das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabel-TV-Gebühren wird abgeschafft.

Hintergrund: Was ist das Nebenkostenprivileg?

Viele Vermietende haben in der Vergangenheit Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern abgeschlossen und die Kosten für den Breitband-Kabelanschluss – auch ungenutzt – über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter*innen umgelegt (§ 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV)). Dies betraf nicht nur den Fernsehempfang, sondern auch Internet- und Telefonanschlüsse.

Änderungen ab Juli 2024: Die Freiheit der TV-Wahl

Durch einen Beschluss des Bundesrates gilt das Nebenkostenprivileg seit dem 1. Dezember 2021 mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2024 als abgeschafft. Mieter*innen können also ab Juli 2024 selbst entscheiden, wie sie fernsehen möchten. Wenn sie keinen Kabel-TV-Anschluss wünschen und stattdessen auf Internet, Satellit oder Antenne (DVB-T2) umsteigen möchten, entfallen die Kosten für den Kabelanschluss.

Auswirkungen auf Kosten und Anbieter:

  • Kostensteigerung für Kabelkunden: Ohne das Nebenkostenprivileg könnten die Kabelgebühren für Einzelnutzerverträge pro Monat steigen. Dadurch könnten andere Übertragungswege wie Streaming und Internet-TV an Attraktivität gewinnen.
  • Verluste für Kabelanbieter: Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs könnte dazu führen, dass Kabelanbieter Einbußen und Kundenverluste verzeichnen.
  • Neue Angebote und Vereinbarungen: Kabelanbieter sind gezwungen, sich auf die Veränderungen im Markt einzustellen. So bieten Vodafone und Tele Columbus beispielsweise neue Verträge und Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften an, um die günstigen Konditionen für die Mietenden aufrechtzuerhalten.

Zusammenfassend markiert das Auslaufen des Nebenkostenprivilegs eine Zeitenwende für Mieter*innen, die nun die volle Freiheit haben, ihren TV-Empfang nach ihren eigenen Präferenzen zu gestalten. Die Entscheidungsfreiheit in Bezug auf den Fernsehempfang wird damit grundlegend verändert, während sich der Markt der Übertragungswege neu ausrichtet.